Achtung! Neue Bußgeldfalle im Anmarsch: ‚Whistleblower-Richtlinie‘

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen / Hinweisgeberschutzgesetz

Die europäische Union hat den Nationalstaaten mit einer weiteren Richtlinie Vorgaben zum Schutz sog. „Whistleblower“ gemacht.

Daran schließen sich für die Wirtschaft erneut Fragen an:

  • Wie sieht die konkrete Umsetzung in Deutschland aus?
  • Bin ich als Unternehmer betroffen?
  • Was muss ich zur Umsetzung tun?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen der Mittagsakademie.

Datum der Veranstaltung:
Mittwoch, 17.08.2022 // 12.00 – 14.00 Uhr

Informationen zur 145. Mittagsakademie:
Bei Teilnahme an der ZOOM-Web Konferenz, erhalten Sie den Link nach der Anmeldung und rechtzeitig vor Veranstaltungsstart per E-Mail

Referent:
Jonas Schulze
Unternehmensrecht, Bankrecht und Steuerrecht
Anwaltskanzlei Dietz Tonhäuser & Partner

Whistleblower-Richtlinie

Die Mittagsakademie findet bis auf Weiteres als Hybrid-Veranstaltung statt.

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